Starkes Jahr 2025 für Zalando: zweistelliges Wachstum, Kostenschnitte in der Logistik
Zalando hat 2025 kräftig zugelegt und seine eigenen Ziele am oberen Ende der Spannen erreicht. Der Umsatz des im DAX notierten Online-Modehändlers stieg um 16,8 Prozent auf 12,35 Milliarden...
Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung
Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende...
Von Moskau und Thailand aus gesteuert: Ermittler nehmen rechtsextremen Verlagsunternehmer ins Visier
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe geht mit einer großangelegten Razzia gegen ein mutmaßlich europaweit agierendes rechtsextremes Verlagsnetzwerk vor. Im Zentrum der Ermittlungen steht der Verlag...
KSB setzt auf Wachstum bei Kraftwerkspumpen mit Megadeal in Osteuropa
Der Pumpen- und Armaturenhersteller KSB hat den größten Einzelauftrag seiner Firmengeschichte gewonnen. Die Energiesparte des Unternehmens soll in den kommenden Jahren acht...
Beben bei Thüringer BSW: Augsten räumt Fraktionsvorsitz
In der Thüringer Landtagsfraktion des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) steht ein Führungswechsel an. Fraktionschef Frank Augsten hat überraschend seinen Rücktritt angekündigt. Der 67-Jährige,...

Bundesgerichtshof muss über Verlustverkäufe bei Kaffee entscheiden

10.03.2026


Der Rechtsstreit um Kaffeepreise zwischen Aldi Süd und Tchibo geht in die nächste Runde. Nach zwei juristischen Niederlagen hat der Hamburger Kaffeeröster Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Richter in Karlsruhe müssen sich nun mit dem Fall befassen, der grundsätzliche Fragen zum Wettbewerbsrecht aufwirft.

Tchibo wirft dem Discounter vor, seit Ende 2023 Kaffee der Aldi-Eigenmarke Barissimo mehrfach unter den Herstellungskosten verkauft zu haben. Das Unternehmen sieht darin einen Verstoß gegen geltendes Recht und will Aldi Süd dieses Vorgehen gerichtlich untersagen lassen. Bislang blieb Tchibo damit erfolglos: Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage im vergangenen Jahr ab, im Februar folgte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Zurückweisung der Berufung.

In der schriftlichen Urteilsbegründung verwies das Oberlandesgericht auf eine ungeklärte Rechtsfrage. Es müsse geklärt werden, ob der Verkauf von Lebensmitteln unter den Herstellungskosten rechtlich dem Verkauf unter dem Einstandspreis gleichzustellen sei. Die Klärung dieser Frage sei zur Fortbildung des Rechts erforderlich, hieß es vonseiten des Gerichts. Die Richter sahen kein unbilliges Verhalten von Aldi Süd, ließen die Revision aber zu.

Tchibo-Sprecher Arndt Liedtke betonte, Verlustverkäufe unter Einstandspreisen seien nach aktuellem Recht verboten. "Das muss auch für Verlustverkäufe unter Herstellungskosten gelten." Aus Sicht des Wettbewerbs und der Verbraucher mache es keinen Unterschied, ob Kaffee als Fertigware eingekauft und weiterverkauft oder als Rohkaffee eingekauft, im Konzern geröstet und dann weiterverkauft werde. "Daher sollten alle Verlustverkäufe gleich behandelt werden", so Liedtke. Aldi Süd äußerte sich auf Nachfrage nicht zu dem Verfahren.